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Steuerberatung für Berater & Finanzdienstleister

Experten-Steuerberatung für Unternehmensberater, Finanzberater, Versicherungsmakler und Vermögensverwalter – für rechtssichere Geschäftsmodelle und steueroptimale Strukturen im regulierten Umfeld.

Als Unternehmensberater oder Finanzdienstleister beraten Sie Ihre Kunden mit höchster Kompetenz. Bei Ihrer eigenen steuerlichen Situation sollten Sie ebenso auf fundierte Expertise setzen.

JHP kennt die besonderen Anforderungen Ihrer Branche – von der umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer Beratungsleistungen über die optimale Rechtsformwahl bis hin zur steuerlich vorteilhaften Gestaltung bei internationalen Mandaten.

Mit unserem digitalen Workflow profitieren Sie von effizienten Prozessen und haben jederzeit Zugriff auf Ihre steuerrelevanten Daten – ideal für Berater, die viel unterwegs sind.

Unsere Leistungen

  • Steueroptimierung bei GroßinvestitionenWir begleiten Ihre Investitionen in Produktionsanlagen und Maschinen von der Planungsphase an. Durch gezielte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionszulagen und Förderprogrammen optimieren wir die steuerlichen Aspekte komplexer Investitionsprojekte.
  • Internationale Steuerplanung für ProduktionsunternehmenFür Industrieunternehmen mit internationalen Produktionsstandorten entwickeln wir steuereffiziente Konzepte zur Gestaltung von Lieferketten, Verrechnungspreissystemen und der optimalen Allokation von Funktionen und Risiken innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe.
  • Energiesteuerliche BeratungWir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiesteuerbelastung durch gezielte Nutzung von Entlastungstatbeständen, Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe und spezifischen Regelungen für energieintensive Betriebe. Auch zur steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten beraten wir Sie umfassend.
  • Beratung zu Umwelt- und EntsorgungssteuernFür Unternehmen in der Entsorgungs- und Recyclingbranche bieten wir spezialisierte Beratung zu abfallrechtlichen Abgaben, Deponiesteuer und anderen branchenspezifischen Steuern und Abgaben.
  • Steuereffiziente UnternehmensstrukturenWir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Strukturierung Ihres Industrieunternehmens – sei es durch Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche, Etablierung von Holdingstrukturen oder steueroptimale Gestaltung der Immobilienhaltung. Dabei berücksichtigen wir sowohl operative als auch steuerliche Aspekte.

Kontakt

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Deshalb freuen wir uns über einen offenen Austausch, um Ihre Fragen zu klären und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Postanschrift
JHP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wendelstr. 81
66787 Wadgassen
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Häufige Fragen

Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Beratungsleistungen?

Bei Beratungsleistungen ins EU-Ausland an Unternehmer gilt das Reverse-Charge-Verfahren – der Leistungsempfänger versteuert die Umsatzsteuer in seinem Land. Bei Privatpersonen im EU-Ausland oder Drittländern sind die Leistungen meist umsatzsteuerfrei. Wichtig ist die korrekte Dokumentation der Empfänger-Eigenschaften und die entsprechende Rechnungsstellung.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Gründung einer Beratungs-GmbH?

Eine Beratungs-GmbH kann bei hohen Gewinnen steuerliche Vorteile durch den niedrigeren Körperschaftsteuersatz bieten. Besonders attraktiv wird es bei thesaurierten Gewinnen und späterer Gewinnausschüttung. Nachteile sind die doppelte Buchführungspflicht und Publizitätspflichten. Eine individuelle Berechnung zeigt, ab welcher Gewinnhöhe sich der Wechsel lohnt.

Wie sind Provisionen und Vermittlungshonorare steuerlich zu behandeln?

Provisionen und Vermittlungshonorare sind grundsätzlich als Betriebseinnahmen zu versteuern. Bei Versicherungsmaklern sind auch Bestandsprovisionen über mehrere Jahre zu versteuern. Wichtig ist die periodengerechte Abgrenzung und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. Ausgaben für Akquisition und Kundenbetreuung sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Was muss ich bei der Besteuerung von Finanzdienstleistungen beachten?

Viele Finanzdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei (z.B. Kreditvermittlung, Versicherungsvermittlung). Dies führt aber auch zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Bei gemischten Tätigkeiten ist eine genaue Aufteilung erforderlich. Die Lizenzierung durch die BaFin hat keine direkten steuerlichen Auswirkungen, erzeugt aber besondere Dokumentationspflichten.

Wie kann ich Weiterbildungskosten optimal steuerlich nutzen?

Weiterbildungskosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie der beruflichen Tätigkeit dienen. Dazu zählen Seminargebühren, Fachliteratur, Reisekosten und Prüfungsgebühren. Bei längeren Fortbildungen kann eine zeitliche Verteilung steuerlich vorteilhaft sein. Wichtig ist die ordnungsgemäße Dokumentation aller Ausgaben.