Branchen

Steuerberatung für Handwerksbetriebe

Praxisnahe Steuerberatung für Handwerksbetriebe – mit Branchenkenntnis in Heizungsbau, Elektroinstallation, Fensterbau und Baugewerbe.

Als Handwerksunternehmer stehen Sie vor vielfältigen steuerlichen Herausforderungen – von der korrekten Bewertung laufender Aufträge bis hin zur Nachfolgeplanung für Ihren Betrieb.

JHP verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Handwerksbetrieben. Wir verstehen die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und unterstützen Sie mit praktischen Lösungen.

Unsere digitalen Workflows ermöglichen es Ihnen, Belege einfach per App einzureichen – ideal für aktive Handwerker. Mit JHP haben Sie einen Partner, der vorausschauend mit Ihnen plant.

Unsere Leistungen

  • Steueroptimierung bei GroßinvestitionenWir begleiten Ihre Investitionen in Produktionsanlagen und Maschinen von der Planungsphase an. Durch gezielte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionszulagen und Förderprogrammen optimieren wir die steuerlichen Aspekte komplexer Investitionsprojekte.
  • Internationale Steuerplanung für ProduktionsunternehmenFür Industrieunternehmen mit internationalen Produktionsstandorten entwickeln wir steuereffiziente Konzepte zur Gestaltung von Lieferketten, Verrechnungspreissystemen und der optimalen Allokation von Funktionen und Risiken innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe.
  • Energiesteuerliche BeratungWir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiesteuerbelastung durch gezielte Nutzung von Entlastungstatbeständen, Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe und spezifischen Regelungen für energieintensive Betriebe. Auch zur steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten beraten wir Sie umfassend.
  • Beratung zu Umwelt- und EntsorgungssteuernFür Unternehmen in der Entsorgungs- und Recyclingbranche bieten wir spezialisierte Beratung zu abfallrechtlichen Abgaben, Deponiesteuer und anderen branchenspezifischen Steuern und Abgaben.
  • Steuereffiziente UnternehmensstrukturenWir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Strukturierung Ihres Industrieunternehmens – sei es durch Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche, Etablierung von Holdingstrukturen oder steueroptimale Gestaltung der Immobilienhaltung. Dabei berücksichtigen wir sowohl operative als auch steuerliche Aspekte.

Kontakt

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Deshalb freuen wir uns über einen offenen Austausch, um Ihre Fragen zu klären und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Postanschrift
JHP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wendelstr. 81
66787 Wadgassen
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Häufige Fragen

Wie kann ich als Handwerker meine Werkzeuge und Maschinen optimal abschreiben?

Werkzeuge und Maschinen können je nach Anschaffungskosten sofort abgeschrieben oder über die Nutzungsdauer verteilt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro können sofort abgeschrieben werden. Für teurere Maschinen gibt es Sonderabschreibungen und die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Auch digitale Ausrüstung wie Software oder Tablets sind absetzbar.

Welche Besonderheiten gelten bei der Besteuerung von Werkverträgen?

Bei Werkverträgen erfolgt die Gewinnrealisierung erst bei Abnahme des Werks. Bei längerfristigen Aufträgen kann eine teilweise Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad erfolgen. Wichtig ist die korrekte Bewertung unfertiger Arbeiten und die Berücksichtigung von Nacharbeiten. Anzahlungen erhöhen zunächst nur die Liquidität, nicht den steuerpflichtigen Gewinn.

Kann ich meinen Firmenfahrzeug auch privat nutzen und wie wird das versteuert?

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs ist ein geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Sie können zwischen der 1%-Regelung (pauschal 1% des Listenpreises pro Monat) oder dem Fahrtenbuch wählen. Bei einem Fahrtenbuch werden nur die tatsächlichen Privatfahrten versteuert. Wichtig ist die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs und die Dokumentation aller Fahrten.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei Bauleistungen (Reverse-Charge)?

Bei Bauleistungen an andere Unternehmer des Baugewerbes gilt das Reverse-Charge-Verfahren – der Leistungsempfänger führt die Umsatzsteuer ab. Dies betrifft sowohl Haupt- als auch Nebenleistungen am Bau. Sie stellen eine Nettorechnung und weisen auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers hin. Bei Privatpersonen oder Nicht-Bauunternehmern rechnen Sie normal mit Umsatzsteuer ab.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Betriebsaufgabe vs. Betriebsveräußerung?

Bei einer Betriebsveräußerung können Sie den Freibetrag für Veräußerungsgewinne (16.000 Euro) und die ermäßigte Besteuerung nutzen. Bei der Betriebsaufgabe entfallen diese Vergünstigungen. Dafür haben Sie mehr Kontrolle über den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung. Eine frühzeitige Planung ermöglicht die optimale Gestaltung zwischen beiden Varianten.