Branchen

Steuerberatung für Immobilienwirtschaft & Vermietung

Spezialisierte Steuerberatung für die Immobilienwirtschaft und Beherbergungsbranche – für steueroptimale Gestaltung bei Hotels, Ferienwohnungen und Immobilieninvestitionen.

Die Immobilienwirtschaft und der Bereich der gewerblichen Vermietung sind mit spezifischen steuerlichen Herausforderungen konfrontiert – von komplexen umsatzsteuerlichen Regelungen bis hin zur steuerlichen Behandlung von Sanierungskosten.

JHP verfügt über umfassende Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Immobilienbesitzern, Projektentwicklern und Betreibern von Hotels und Ferienwohnungen. Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Branche.

Besonders wertvoll: Unsere Expertise im Bereich der digitalen Buchhaltung verschafft Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Immobilienportfolios – eine wichtige Basis für fundierte Investitionsentscheidungen.

Unsere Leistungen

  • Steueroptimierung bei GroßinvestitionenWir begleiten Ihre Investitionen in Produktionsanlagen und Maschinen von der Planungsphase an. Durch gezielte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionszulagen und Förderprogrammen optimieren wir die steuerlichen Aspekte komplexer Investitionsprojekte.
  • Internationale Steuerplanung für ProduktionsunternehmenFür Industrieunternehmen mit internationalen Produktionsstandorten entwickeln wir steuereffiziente Konzepte zur Gestaltung von Lieferketten, Verrechnungspreissystemen und der optimalen Allokation von Funktionen und Risiken innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe.
  • Energiesteuerliche BeratungWir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiesteuerbelastung durch gezielte Nutzung von Entlastungstatbeständen, Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe und spezifischen Regelungen für energieintensive Betriebe. Auch zur steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten beraten wir Sie umfassend.
  • Beratung zu Umwelt- und EntsorgungssteuernFür Unternehmen in der Entsorgungs- und Recyclingbranche bieten wir spezialisierte Beratung zu abfallrechtlichen Abgaben, Deponiesteuer und anderen branchenspezifischen Steuern und Abgaben.
  • Steuereffiziente UnternehmensstrukturenWir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Strukturierung Ihres Industrieunternehmens – sei es durch Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche, Etablierung von Holdingstrukturen oder steueroptimale Gestaltung der Immobilienhaltung. Dabei berücksichtigen wir sowohl operative als auch steuerliche Aspekte.

Kontakt

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Deshalb freuen wir uns über einen offenen Austausch, um Ihre Fragen zu klären und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Postanschrift
JHP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wendelstr. 81
66787 Wadgassen
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Häufige Fragen

Wie werden Mieteinnahmen und Vermietungskosten steuerlich behandelt?

Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Abziehbar sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung: Abschreibungen, Reparaturen, Verwaltungskosten, Zinsen und Nebenkosten. Bei vermieteten Eigentumswohnungen können Sie 2% des Gebäudewerts (ohne Grund und Boden) jährlich abschreiben. Leerstand mindert die Abzugsfähigkeit von Kosten.

Welche Umsatzsteuer-Optionen gibt es bei der Immobilienvermietung?

Wohnraumvermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei Gewerberaumvermietung können Sie zur Umsatzsteuer optieren und dadurch Vorsteuer geltend machen. Die Option bindet für mindestens 5 Jahre und muss bis zum 31.12. des ersten Jahres erklärt werden. Bei vermischter Vermietung ist eine genaue Aufteilung erforderlich. Die Option kann bei hohen Renovierungskosten vorteilhaft sein.

Wie funktioniert die 10-Jahres-Frist bei Immobilienveräußerungen?

Private Immobilienveräußerungen sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei. Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Spekulationssteuer bereits nach 3 Jahren oder bei Verkauf im Jahr des Wegzugs plus 2 Folgejahre. Veräußerungsgewinne innerhalb der Frist unterliegen der Einkommensteuer. Modernisierungskosten erhöhen die Anschaffungskosten und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

Welche steuerlichen Vorteile bieten Denkmalimmobilien?

Bei Denkmalimmobilien können Sie Sanierungskosten über 12 Jahre mit jährlich bis zu 9% abschreiben (in den ersten 8 Jahren) und danach 4 Jahre mit 7%. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Auch bei selbstgenutzten Denkmalimmobilien sind die Sanierungskosten absetzbar. Die höheren Abschreibungen können erhebliche Steuervorteile bringen, erfordern aber meist hohe Investitionen.

Wie werden Ferienwohnungen und Airbnb-Vermietungen besteuert?

Ferienwohnungsvermietung ist meist gewerblich und unterliegt der Gewerbesteuer, wenn sie wie ein Hotelbetrieb geführt wird (Service, regelmäßiger Wechsel). Reine Vermietung ohne Zusatzleistungen bleibt Vermietungseinkommen. Bei Airbnb ist oft die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten. Umsatzsteuer fällt ab bestimmten Umsätzen an. Wichtig ist die Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben sowie die Anmeldung bei der Gemeinde.