Branchen

Steuerberatung für Industrie & Produktion

Fundierte Steuerberatung für Industrieunternehmen – mit Branchenkenntnis in Stahlindustrie, Metallverarbeitung, Entsorgung und Recycling für nachhaltige steuerliche Optimierung.

Produktionsunternehmen und Industriebetriebe stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen – von der Bewertung komplexer Anlagevermögen über Emissionshandel bis hin zu internationalen Lieferketten.

JHP verfügt über fundierte Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Industrieunternehmen, insbesondere in Stahlindustrie, Metallverarbeitung, Entsorgung und Recycling. Wir verstehen die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche.

Mit unserer Kombination aus Branchenkenntnis, strategischem Denken und digitalem Workflow unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Risiken zu minimieren und Optimierungspotenziale zu nutzen.

Unsere Leistungen

  • Steueroptimierung bei GroßinvestitionenWir begleiten Ihre Investitionen in Produktionsanlagen und Maschinen von der Planungsphase an. Durch gezielte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionszulagen und Förderprogrammen optimieren wir die steuerlichen Aspekte komplexer Investitionsprojekte.
  • Internationale Steuerplanung für ProduktionsunternehmenFür Industrieunternehmen mit internationalen Produktionsstandorten entwickeln wir steuereffiziente Konzepte zur Gestaltung von Lieferketten, Verrechnungspreissystemen und der optimalen Allokation von Funktionen und Risiken innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe.
  • Energiesteuerliche BeratungWir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiesteuerbelastung durch gezielte Nutzung von Entlastungstatbeständen, Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe und spezifischen Regelungen für energieintensive Betriebe. Auch zur steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten beraten wir Sie umfassend.
  • Beratung zu Umwelt- und EntsorgungssteuernFür Unternehmen in der Entsorgungs- und Recyclingbranche bieten wir spezialisierte Beratung zu abfallrechtlichen Abgaben, Deponiesteuer und anderen branchenspezifischen Steuern und Abgaben.
  • Steuereffiziente UnternehmensstrukturenWir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Strukturierung Ihres Industrieunternehmens – sei es durch Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche, Etablierung von Holdingstrukturen oder steueroptimale Gestaltung der Immobilienhaltung. Dabei berücksichtigen wir sowohl operative als auch steuerliche Aspekte.

Kontakt

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Deshalb freuen wir uns über einen offenen Austausch, um Ihre Fragen zu klären und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Postanschrift
JHP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wendelstr. 81
66787 Wadgassen
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Häufige Fragen

Wie werden Anlagen und Maschinen in der Produktion optimal abgeschrieben?

Produktionsanlagen können linear oder degressiv abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren. Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen können die Steuerlast weiter reduzieren. Bei energieeffizienten Anlagen gibt es oft zusätzliche Förderungen. Auch Digitalisierungsmaßnahmen (Industrie 4.0) sind förderfähig.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Lagerbewertung zu beachten?

Lager sind zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/Herstellungskosten und beizulegendem Zeitwert zu bewerten. Bei der Verbrauchsfolge können Sie zwischen FIFO, LIFO oder Durchschnittswerten wählen. Wichtig sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Qualitätsmängeln oder Marktpreisverfall. Eine konsistente Bewertungsmethode ist über Jahre beizubehalten.

Wie funktioniert die CO2-Bepreisung und welche steuerlichen Auswirkungen hat sie?

CO2-Abgaben sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Gleichzeitig bieten Investitionen in CO2-Reduktion steuerliche Vorteile durch Sonderabschreibungen und Förderungen. Der EU-Emissionshandel erzeugt buchhalterische Besonderheiten bei der Bewertung von Zertifikaten. Carbon Leakage-Regelungen können kostenfrei Zertifikate bedeuten. Eine frühzeitige Planung reduziert die Belastung erheblich.

Welche Besonderheiten gelten bei der Besteuerung von Exportgeschäften?

Exporte in Drittländer sind umsatzsteuerfrei, wenn die Ausfuhr nachgewiesen wird. Bei Exporten in EU-Länder (innergemeinschaftliche Lieferungen) entfällt die deutsche Umsatzsteuer bei gültiger USt-ID des Empfängers. Exportfirmen können oft Vorsteuer-Vergünstigungen nutzen. Zoll und Außenwirtschaftsrecht müssen beachtet werden. Währungsgewinne/-verluste sind steuerlich relevant.

Wie werden Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich behandelt?

Forschungskosten sind sofort als Betriebsausgaben absetzbar. Entwicklungskosten können wahlweise sofort abgesetzt oder aktiviert werden. Die Forschungszulage gewährt zusätzlich 25% der F&E-Ausgaben als Steuerermäßigung. Auch Personalkosten von F&E-Mitarbeitern sind förderfähig. Bei erfolgreicher Entwicklung entstehen immaterielle Wirtschaftsgüter, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.