Branchen

Steuerberatung für IT & Digitale Dienstleistungen

Zukunftsorientierte Steuerberatung für IT-Unternehmen und Anbieter digitaler Dienstleistungen – für rechtssichere Geschäftsmodelle im digitalen Zeitalter.

Die IT-Branche und Anbieter digitaler Dienstleistungen agieren in einem dynamischen, oft internationalen Umfeld mit besonderen steuerlichen Anforderungen – von der umsatzsteuerlichen Beurteilung digitaler Produkte bis hin zu internationalen Strukturen.

Als digital-affine Kanzlei ist JHP der ideale Partner für Ihre Branche. Wir verstehen nicht nur Ihre steuerlichen Herausforderungen, sondern sprechen auch Ihre Sprache. Mit unserem durchgehend digitalen Workflow arbeiten wir genau so, wie Sie es erwarten.

Besonders wertvoll für schnell wachsende IT-Unternehmen: Unsere Expertise bei der Etablierung skalierbarer Strukturen und der steueroptimalen Gestaltung von Finanzierungsrunden.

Unsere Leistungen

  • Steueroptimierung bei GroßinvestitionenWir begleiten Ihre Investitionen in Produktionsanlagen und Maschinen von der Planungsphase an. Durch gezielte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionszulagen und Förderprogrammen optimieren wir die steuerlichen Aspekte komplexer Investitionsprojekte.
  • Internationale Steuerplanung für ProduktionsunternehmenFür Industrieunternehmen mit internationalen Produktionsstandorten entwickeln wir steuereffiziente Konzepte zur Gestaltung von Lieferketten, Verrechnungspreissystemen und der optimalen Allokation von Funktionen und Risiken innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe.
  • Energiesteuerliche BeratungWir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiesteuerbelastung durch gezielte Nutzung von Entlastungstatbeständen, Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe und spezifischen Regelungen für energieintensive Betriebe. Auch zur steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten beraten wir Sie umfassend.
  • Beratung zu Umwelt- und EntsorgungssteuernFür Unternehmen in der Entsorgungs- und Recyclingbranche bieten wir spezialisierte Beratung zu abfallrechtlichen Abgaben, Deponiesteuer und anderen branchenspezifischen Steuern und Abgaben.
  • Steuereffiziente UnternehmensstrukturenWir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Strukturierung Ihres Industrieunternehmens – sei es durch Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche, Etablierung von Holdingstrukturen oder steueroptimale Gestaltung der Immobilienhaltung. Dabei berücksichtigen wir sowohl operative als auch steuerliche Aspekte.

Kontakt

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Deshalb freuen wir uns über einen offenen Austausch, um Ihre Fragen zu klären und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Postanschrift
JHP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wendelstr. 81
66787 Wadgassen
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Häufige Fragen

Wie wird die Lizenzierung von Software steuerlich behandelt?

Software-Lizenzen sind bei unbegrenzter Nutzungsdauer als immaterielle Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer abzuschreiben (meist 3-5 Jahre). Zeitlich begrenzte Lizenzen sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Cloud-Software (SaaS) wird laufend als Betriebsausgabe erfasst. Bei selbst entwickelter Software können Entwicklungskosten aktiviert und abgeschrieben werden.

Welche Umsatzsteuer-Regelungen gelten für internationale digitale Dienstleistungen?

Bei digitalen Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland müssen Sie sich im Bestimmungsland registrieren oder das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) nutzen. Bei B2B-Geschäften gilt das Reverse-Charge-Verfahren. In Drittländer sind die Leistungen meist umsatzsteuerfrei. Die korrekte Bestimmung des Leistungsorts ist entscheidend für die steuerliche Behandlung.

Wie kann ich Entwicklungskosten für eigene Software optimal absetzen?

Entwicklungskosten für eigene Software können als Betriebsausgaben sofort abgesetzt oder als selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter aktiviert werden. Die Aktivierung ist bei dauerhafter Nutzung oft vorteilhafter. Externe Entwicklungskosten sind grundsätzlich sofort absetzbar. Bei Auftragsentwicklung sind die Kosten dem jeweiligen Projekt zuzuordnen.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei agilen Entwicklungsmethoden?

Bei agilen Methoden ist die periodengerechte Gewinnabgrenzung besonders wichtig. Iterative Entwicklung erschwert die Bewertung unfertiger Leistungen. Milestone-basierte Verträge ermöglichen eine klarere Gewinnrealisierung. Bei Scrum oder Kanban sollten Sie klare Definitionen für 'fertige' Leistungen etablieren. Time & Material-Verträge vereinfachen die steuerliche Abwicklung.

Wie werden Kryptowährungen und Blockchain-Projekte besteuert?

Kryptowährungen als Zahlungsmittel sind umsatzsteuerfrei. Mining wird als gewerbliche Tätigkeit besteuert. Bei Trading entstehen private Veräußerungsgeschäfte (steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer). ICO-Token können als Finanzinstrumente oder Gebrauchstoken klassifiziert werden. DeFi-Erträge sind meist sofort steuerpflichtig. Eine genaue Dokumentation aller Transaktionen ist essentiell.