BFH-Urteil bringt Klarheit bei der Besteuerung von Investmentfonds
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004 präzisiert. Diese Entscheidung betrifft Anleger, die ihre Fondsanteile vor dem 1. Januar 2018 erworben und danach veräußert haben.
Das müssen Anleger und Berater wissen:
- Besitzzeitanteilige Berechnung bei Alt-Anteilen vor 2018
- Steuerfreie Gewinne für Besitzzeiten vor 2018
- Komplexe Berechnungsregeln bei gemischten Besitzzeiten
- Nachweis der Anschaffungszeitpunkte erforderlich
Diese Rechtsprechung ist besonders relevant für Anleger, die ihre Fondsanteile über den Stichtag 1. Januar 2018 hinweg gehalten haben. Die korrekte Anwendung der Übergangsregelungen kann erhebliche Steuervorteile bedeuten.
Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Fondsanteile und dokumentieren Sie die Anschaffungszeitpunkte. Wir helfen Ihnen bei der optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Verkäufe.