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Kleinunternehmerregelung wird EU-weit: Neue Chancen für grenzüberschreitende Geschäfte

Veröffentlicht am
31.5.2025

Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität – die Kleinunternehmerregelung öffnet sich für Europa

Ab 2025 können auch EU-ausländische Unternehmer die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen, während deutsche Kleinunternehmer erstmals EU-weit von Steuerbefreiungen profitieren. Gleichzeitig steigen die Umsatzgrenzen erheblich: von 22.000 auf 25.000 Euro (Vorjahr) und auf bis zu 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Vereinfachte grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU
  • Höhere Umsatzgrenzen bieten mehr Gestaltungsspielraum
  • Reduzierte Umsatzsteuer-Bürokratie bei internationalen Aktivitäten

Als Experten im internationalen Steuerrecht unterstützen wir Sie dabei, diese neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Wir prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten vorteilhaft ist und übernehmen die erforderlichen Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, ob die erweiterte Kleinunternehmerregelung Ihre internationale Geschäftstätigkeit vereinfachen kann.

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aktuellen Änderungen Ihr Unternehmen voranbringen.

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