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Steuerfortentwicklungsgesetz 2025: Mehr Netto vom Brutto durch Inflationsausgleich

Veröffentlicht am
31.5.2025

Die kalte Progression war gestern – 2025 bringt spürbare Entlastungen für Ihr Unternehmen

Das neue Steuerfortentwicklungsgesetz sorgt dafür, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Für Sie als Unternehmer bedeutet das konkret: Der Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro, und alle Tarifeckwerte werden um 2,6 Prozent nach rechts verschoben.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet:

  • Niedrigere Lohnsteuerbelastung Ihrer Mitarbeiter
  • Verbesserte Nettogehaltsposition bei Gehaltsverhandlungen
  • Entlastung bei der Geschäftsführervergütung

Wir prüfen proaktiv, wie sich diese Änderungen auf Ihre Lohnabrechnung und Gehaltsstrukturen auswirken. Durch eine vorausschauende Planung können Sie die Steuerentlastungen optimal in Ihre Personalstrategie einbeziehen.

Handlungsbedarf: Überprüfen Sie gemeinsam mit uns Ihre Gehaltsstrukturen und nutzen Sie die neuen Spielräume für eine steueroptimierte Mitarbeitervergütung.

Steuerliche Entwicklungen im Blick behalten

Ihr persönlicher Steuerberater analysiert proaktiv, welche
aktuellen Änderungen Ihr Unternehmen voranbringen.

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