Geldbußen im Steuerrecht: Wann ist ein teilweiser Betriebsausgabenabzug möglich?
Die steuerliche Behandlung von Geldbußen ist ein komplexes Thema, das viele Unternehmer beschäftigt. Grundsätzlich sind Geldbußen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Diese Regelungen gelten für Geldbußen:
- Echte Geldbußen sind nicht abzugsfähig (z.B. Kartellstrafen)
- Verwarnungsgelder können teilweise absetzbar sein
- Nebenkosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten sind oft abzugsfähig
- Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung künftiger Verstöße
Die Abgrenzung zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Besonders bei komplexeren Verfahren mit gemischten Kostenarten ist eine steuerliche Beratung unerlässlich.
Wichtiger Hinweis: Dokumentieren Sie alle im Zusammenhang mit Geldbußen stehenden Ausgaben detailliert. Wir prüfen für Sie, welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.